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   OLG Frankfurt, 20.04.2023 - 20 W 82/23   

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https://dejure.org/2023,24076
OLG Frankfurt, 20.04.2023 - 20 W 82/23 (https://dejure.org/2023,24076)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.04.2023 - 20 W 82/23 (https://dejure.org/2023,24076)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. April 2023 - 20 W 82/23 (https://dejure.org/2023,24076)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    Nr 3200 RVG-VV, Nr 3400 RVG-VV
    Zur Frage der Höhe der anwaltlichen Verfahrensgebühr im Notarbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nr 3200 RVG -VV; Nr 3400 RVG -VV
    Zur Frage der Höhe der anwaltlichen Verfahrensgebühr im Notarbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    Nr 3200 RVG -VV; Nr 3400 RVG -VV
    Zur Frage der Höhe der anwaltlichen Verfahrensgebühr im Notarbeschwerdeverfahren

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwaltsgebühren im Verfahren der Notarbeschwerde gemäß § 15 Abs. 2 BNotO; Höhe der Verfahrensgebühr

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.10.2010 - V ZB 147/09

    Rechtsanwaltsgebühren: Bemessung der Verfahrensgebühr im Notarbeschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2023 - 20 W 82/23
    Die Beschwerdeführerin nimmt insoweit Bezug auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 07.10.2010, V ZB 147/09 (= NJW-RR 2011, 286), der im Einklang mit der einschlägigen kostenrechtlichen Literatur stehe.

    3.5 (vgl. auch Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, a.a.O., Nr. 3500 VV-RVG Rz. 4; BGH FGPrax 2011, 36, Tz. 7 bei juris).

    Soweit der Bundesgerichtshof in der zitierten Entscheidung (FGPrax 2011, 36, Tz. 8 bei juris) unter Zugrundelegung der seinerzeitigen Gesetzeslage im Rahmen der dort erforderlichen Erwägungen zu einer analogen Anwendung der Nr. 3200 VV-RVG in Verbindung mit VV-RVG Vorb.

    Die Kostenentscheidung orientiert der Senat wie im Beschluss vom 25.04.2019 und in Anlehnung an BGH FGPrax 2011, 36 an den §§ 15 Abs. 2 Satz 3 BNotO, 85 FamFG, 104 Abs. 3 Satz 1, 567 ff. ZPO (vgl. dazu Tz. 22 bei juris).

  • OLG Frankfurt, 25.04.2019 - 20 W 47/19

    Zur Frage der Höhe der anwaltlichen Verfahrensgebühr im Notarbeschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2023 - 20 W 82/23
    Im Verfahren der Notarbeschwerde gemäß § 15 Abs. 2 BNotO entsteht für den Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV-RVG und nicht diejenige nach Nr. 3500 VV-RVG (Fortführung von OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 25.04.2019, 20 W 47/19).

    Nach einer Entscheidung des erkennenden Senats vom 25.04.2019, 20 W 47/19, entstehe im Verfahren der Notarbeschwerde für den Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3200 VV-RVG und nicht diejenige nach Nr. 3500 RVG-VV.

    Die Frage, ob im Notarbeschwerdeverfahren nach § 15 Abs. 2 BNotO nach Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (2. KostRMoG) vom 23.07.2013 (BGBl. I S. 2586) am 01.08.2013 für die beteiligten Rechtsanwälte eine 1, 6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV-RVG oder eine 0, 5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV-RVG in Ansatz zu bringen ist, hat der Senat durch den Beteiligten bekannten und im angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss auch ausdrücklich in Bezug genommenen Beschluss vom 25.04.2019, 20 W 47/19, veröffentlicht etwa bei juris oder in AGS 2020, 466, dort mit zustimmender Anmerkung von Volpert) dahingehend entschieden, dass die 1, 6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV-RVG anfällt.

  • BGH, 01.10.2015 - V ZB 67/14

    Notarbeschwerdeverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Verweigerung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2023 - 20 W 82/23
    Zwar kann auf § 58 Abs. 1 FamFG im Verfahren der Notarbeschwerde nicht abgestellt werden, da diesem Beschwerdeverfahren keine gerichtliche Entscheidung zugrunde liegt; auch andere Normen des Beschwerderechts des FamFG gelten in diesem Verfahren nicht (vgl. dazu BGH NJW 2016, 163, zitiert nach juris).

    Allerdings wird die Amtsverweigerung durch den Notar in § 15 Abs. 2 Satz 1 BNotO wie eine erstinstanzliche Gerichtsentscheidung behandelt (so BGH NJW 2016, 163, Tz. 14 bei juris); gleiches gilt (...) im gegebenen Zusammenhang für den notariellen Vorbescheid.

  • KG, 10.07.2009 - 1 W 93/09

    Anwaltliche Verfahrensgebühr im Beschwerdeverfahren nach § 15 Abs. 2 BNotO

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2023 - 20 W 82/23
    Daran würden bei der hier vorliegenden Rechtsmaterie auch keine Bedenken bestehen, zumal die Beschwerdeführerin ebenfalls anwaltlich vertreten war und das Landgericht auch den Beschwerdegegnerinnen Gelegenheit zur Stellungnahme zur Beschwerde eingeräumt hatte (vgl. dazu auch KG FGPrax 2009, 235, zitiert nach juris).

    3.2.1 eine planwidrige Lücke enthielte (vgl. zum diesbezüglichen Streitstand: KG FGPrax 2009, 235; OLG Köln DNotZ 2009, 396).

  • OLG Braunschweig, 10.03.2022 - 3 W 3/22

    Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; 1,6-fache Verfahrensgebühr in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2023 - 20 W 82/23
    Dass (materiell-rechtliche) Rechtsverhältnisse zwischen Beteiligten im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht abschließend und rechtskraftfähig entschieden werden, ist einer Vielzahl dieser (nun - anders als zuvor - ausdrücklich in der bezeichneten Vorbemerkung im VV-RVG aufgeführten) Verfahren immanent, etwa auch dem Erbscheinsverfahren, in dem sich die hier stellende kostenrechtliche Abgrenzungsfrage ebenfalls stellt und - jedenfalls weit überwiegend - im oben beschriebenen Sinne entschieden wird (vgl. zuletzt etwa OLG Braunschweig FamRZ 2022 1307, zitiert nach juris und m. w. N.).
  • BGH, 01.12.2005 - IX ZB 208/05

    Rechtsnatur einer einstweiligen Anordnung im (Rechts-)Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2023 - 20 W 82/23
    Sie treten mit der Entscheidung über die Beschwerde außer Kraft (vgl. die Nachweise bei BGH NJW-RR 2006, 332, zitiert nach juris; Zöller/Heßler, a.a.O., § 570 Rz. 5;Musielak/Voit/Ball, a.a.O., § 570 Rz. 4).
  • BGH, 23.11.2021 - II ZB 14/21

    Zur Frage, ob bei der dem gemeinsamen Vertreter der außenstehenden Aktionäre zu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2023 - 20 W 82/23
    Wollte man demgegenüber davon ausgehen, dass die Verweisung auf die Zivilprozessordnung auch die Kostenregelung umfasst, obwohl § 97 ZPO in § 85 FamFG nicht ausdrücklich aufgeführt ist (vgl. dazu etwa BGH NZG 2022, 361, zitiert nach juris), würde sich im Ergebnis nichts ändern, § 97 Abs. 1 ZPO.
  • OLG Frankfurt, 28.09.2017 - 20 W 5/17

    Notwendigkeit der Einschaltung eines Rechtsanwalts im Nachlassbeschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2023 - 20 W 82/23
    Dass die Einschaltung eines Rechtsanwalts im zugrunde liegenden landgerichtlichen Beschwerdeverfahren nicht notwendig gewesen wäre, was im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit anhand der Umstände des Einzelfalles im Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen ist, soweit nicht - was hier nicht der Fall ist - bereits das Gericht in der Ausgangsentscheidung anwaltliche Kosten ausdrücklich als berücksichtigungsfähig bezeichnet hat (vgl. dazu im Einzelnen: Senat NJW 2018, 874, zitiert nach juris), wird von der Beschwerde nicht eingewandt.
  • OLG Frankfurt, 21.04.2008 - 20 W 394/07

    Beratungshilfe: Anfall der erhöhten Geschäftgebühr wegen einer Tätigkeit im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2023 - 20 W 82/23
    Der Umstand, dass das erstinstanzliche Gericht auf die Beschwerde keine Abhilfeentscheidung getroffen hat, hindert das Beschwerdegericht nicht, über die Beschwerde zu entscheiden (vgl. die Nachweise bei Zöller/Heßler, ZPO, 34. Aufl., § 572 Rz. 4; Musielak/Voit/Ball, ZPO, 20. Aufl., § 572 Rz. 5a; vgl. dazu etwa auch BGH NJW-RR 2017, 707; Senat JurBüro 2008, 422, je zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 30.07.2008 - 2 VA (Not) 2/07

    Kurz informiert - Diese Entscheidungen müssen Sie kennen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2023 - 20 W 82/23
    3.2.1 eine planwidrige Lücke enthielte (vgl. zum diesbezüglichen Streitstand: KG FGPrax 2009, 235; OLG Köln DNotZ 2009, 396).
  • BGH, 15.02.2017 - XII ZB 462/16

    Betreuungssache: Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine befristete

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